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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

ISC Executive Services GmbH (ISCES)

Stand August 2026

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen, Beratungen, Online-Sessions, Begleitungen, Unterstützungsleistungen, Packages und sonstigen Angebote der ISC Executive Services GmbH (nachfolgend „ISCES“), soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wurde.

Vertragspartnerin ist:

ISC Executive Services GmbH, Basel, Schweiz
UID: CHE-362.274.588
E-Mail: info@isces.com

Diese AGB gelten sowohl gegenüber Privatkundinnen und Privatkunden als auch gegenüber Unternehmen, soweit einzelne Bestimmungen nicht ausdrücklich nur für eine bestimmte Kundengruppe gelten oder zwingendes Recht entgegensteht.

2. Vertragsabschluss und Einbeziehung der AGB

Ein Vertrag mit ISCES kommt je nach Buchungsweg durch (i) die elektronische Buchung und Bestätigung einer Dienstleistung über das von ISCES eingesetzte Buchungssystem, (ii) die schriftliche Annahme eines individuellen Angebots oder einer Offerte, (iii) die Unterzeichnung einer Dienstleistungsvereinbarung oder (iv) eine andere eindeutige schriftliche Auftragsbestätigung zustande.

Bei Online-Buchungen werden diese AGB vor Abschluss der Buchung zugänglich gemacht. Mit der Buchung bestätigt die Kundin bzw. der Kunde, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen AGB zur Kenntnis genommen und akzeptiert zu haben.

Buchungs- oder Zahlungsbestätigungen werden elektronisch übermittelt. Individuelle Angebote, Leistungsbeschreibungen oder Dienstleistungsvereinbarungen gehen diesen AGB vor, soweit sie ausdrücklich abweichende Regelungen enthalten.

3. Leistungsangebot von ISCES

ISCES erbringt unabhängige Relocation-, Mobility- und administrative Beratungs- und Unterstützungsleistungen rund um den Umzug in die Schweiz, den Aufenthalt in der Schweiz sowie ausgewählte damit verbundene Themen. Je nach gebuchter oder individuell vereinbarter Leistung können insbesondere folgende Bereiche umfasst sein:

  • Relocation Strategy Sessions und individuelle Expert Sessions;
  • Unterstützung bei Aufenthalts-, Arbeitsbewilligungs- und weiteren Migrationsprozessen;
  • Pre-Assignment und Orientation Tours;
  • Unterstützung bei der Suche, Anmietung und dem Erwerb von Immobilien;
  • Schul- und Betreuungsunterstützung;
  • Settling-in und administrative Unterstützung;
  • Niederlassungs- und Einbürgerungsberatung;
  • Career Transition Support;
  • Wegzugs- und Repatriierungsunterstützung;
  • Corporate & Executive Relocation Services;
  • Concierge- und administrative Dienstleistungen
  • Unterstützung bei privaten und geschäftlichen Veranstaltungen sowie MICE-Events;
  • Vermittlung und Koordination externer Fachpersonen und Dienstleister; sowie
  • weitere individuell vereinbarte Beratungs-, Koordinations- und Unterstützungsleistungen.

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung auf der Website, der Buchungsseite, dem individuellen Angebot oder einer separaten Dienstleistungsvereinbarung. Nicht ausdrücklich vereinbarte Zusatzleistungen sind nicht Bestandteil des Auftrags.

4. Art der Beratung; keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung

ISCES bietet praktische, strategische und administrative Unterstützung auf Grundlage von Erfahrung im Bereich Relocation und internationaler Mobilität. ISCES ist keine Anwaltskanzlei und erbringt keine Rechts-, Steuer-, Anlage- oder sonstige reglementierte Fachberatung, sofern eine solche Leistung nicht ausdrücklich durch eine entsprechend qualifizierte externe Fachperson erbracht wird.

Hinweise zu gesetzlichen Bestimmungen, Behördenanforderungen, Mietverträgen, Bewilligungen oder Einbürgerungsverfahren dienen der praktischen Orientierung und Unterstützung im Relocation-Prozess. Bei rechtlich komplexen, strittigen oder auslegungsbedürftigen Fragen kann ISCES empfehlen, eine spezialisierte Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt oder eine andere qualifizierte Fachperson beizuziehen.

Insbesondere stellt ein „Rental Contract Review“ keine mietrechtliche Rechtsberatung und keine verbindliche rechtliche Beurteilung eines Mietvertrags dar. ISCES weist aus praktischer Relocation-Perspektive auf auffällige, unübliche oder klärungsbedürftige Punkte hin; die abschliessende rechtliche Prüfung bleibt einer qualifizierten Rechtsberatung vorbehalten.

5. Keine Erfolgsgarantie und Abhängigkeit von Dritten

ISCES schuldet eine sorgfältige Erbringung der vereinbarten Dienstleistung, nicht jedoch einen bestimmten Erfolg, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Insbesondere kann ISCES keine Garantie übernehmen für:

  • die Erteilung, Verlängerung oder Änderung einer Aufenthalts-, Arbeits- oder Niederlassungsbewilligung;
  • den Erfolg eines Einbürgerungs- oder sonstigen Behördenverfahrens;
  • die Anerkennung, Akzeptanz oder Bearbeitung bestimmter Dokumente durch Behörden;
  • die Zusage einer Wohnung oder die Annahme einer Mietbewerbung;
  • die Aufnahme an einer Schule oder die Verfügbarkeit eines Betreuungsplatzes;
  • die Eröffnung eines Bankkontos, den Abschluss einer Versicherung oder andere Entscheidungen externer Anbieter;
  • bestimmte Bearbeitungszeiten von Behörden, Vermietern, Schulen, Banken, Versicherungen, Arbeitgebern oder anderen Dritten;
  • die dauerhafte Richtigkeit von extern bereitgestellten Informationen, wenn sich Gesetze, Behördenpraxis, Gebühren oder Prozesse nachträglich ändern.

Entscheidungen von Behörden und Dritten liegen ausserhalb des Einflussbereichs von ISCES. ISCES darf sich grundsätzlich auf Informationen verlassen, die von offiziellen Stellen oder vom Kunden bereitgestellt werden, sofern keine offensichtlichen Zweifel an deren Richtigkeit bestehen.

6. Mitwirkungspflichten der Kundinnen und Kunden

Eine erfolgreiche und effiziente Leistungserbringung setzt die rechtzeitige und vollständige Mitwirkung der Kundin bzw. des Kunden voraus. Kundinnen und Kunden verpflichten sich insbesondere:

  • vollständige, richtige und aktuelle Informationen zur Verfügung zu stellen;
  • erforderliche Unterlagen und Nachweise rechtzeitig einzureichen;
  • ISCES unverzüglich über relevante Änderungen der persönlichen, familiären, beruflichen oder aufenthaltsrechtlichen Situation zu informieren;
  • Fristen, Termine und von Behörden oder Dritten verlangte Handlungen einzuhalten;
  • Dokumente und Angaben vor Einreichung oder Unterzeichnung selbst zu prüfen;
  • notwendige Entscheidungen innerhalb angemessener oder vereinbarter Fristen zu treffen;
  • an vereinbarten Terminen, Besichtigungen oder Behördenbesuchen pünktlich teilzunehmen;
  • die vereinbarten Honorare, Auslagen und Drittgebühren fristgerecht zu bezahlen.

ISCES haftet nicht für Verzögerungen, Mehrkosten oder Nachteile, die aufgrund verspäteter, unvollständiger oder unrichtiger Angaben oder mangelnder Mitwirkung der Kundin bzw. des Kunden entstehen.

7. Termine, Umbuchungen, Absagen und Nichterscheinen

7.1 Online gebuchte Beratungssitzungen

Für online gebuchte und bezahlte Beratungssitzungen besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung.

Kunden können einen gebuchten Termin bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenlos verschieben. Die Umbuchung muss über die hierfür vorgesehene Buchungsplattform oder auf einem von ISCES akzeptierten Weg erfolgen.

Bei einer Umbuchung oder Absage weniger als 24 Stunden vor dem Termin sowie bei Nichterscheinen des Kunden wird die bereits bezahlte Gebühr nicht zurückerstattet. Ein Anspruch auf einen kostenlosen Ersatztermin besteht in diesen Fällen nicht, vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen oder einer Kulanzentscheidung von ISCES im Einzelfall.

Kann ISCES einen vereinbarten Termin ausnahmsweise nicht durchführen, wird dem Kunden nach Möglichkeit ein Ersatztermin angeboten. Ist eine Verschiebung nicht möglich oder für den Kunden nicht zumutbar, wird die für die betreffende Sitzung bereits bezahlte Gebühr zurückerstattet.

7.2 Termine im Rahmen individueller Beratung und persönlicher Betreuung

Für Termine und Leistungen im Rahmen individuell vereinbarter Mandate, insbesondere Wohnungsbesichtigungen, Begleitungen zu Behörden-, Gemeinde- oder sonstigen administrativen Terminen, Orientierungstouren, Pre-Assignment Tours sowie vergleichbare persönliche Relocation-Leistungen, gelten die nachfolgenden Regelungen.

Termine mit einer Dauer von weniger als einem Tag können bis spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenlos verschoben oder abgesagt werden.

Bei einer Verschiebung oder Absage weniger als 48 Stunden vor dem Termin ist ISCES berechtigt, den bereits entstandenen Vorbereitungsaufwand sowie die für den Termin reservierte Arbeitszeit angemessen in Rechnung zu stellen. Dabei wird insbesondere berücksichtigt, in welchem Umfang die reservierte Zeit anderweitig genutzt werden konnte.

Für Ganztagesleistungen, insbesondere Pre-Assignment Tours oder ganztägige Relocation-Begleitungen, ist eine kostenlose Verschiebung oder Absage bis spätestens 5 Werktage vor dem vereinbarten Termin möglich.

Bei einer Absage oder Verschiebung zwischen 5 Werktagen und 48 Stunden vor Beginn der Ganztagesleistung ist ISCES berechtigt, bis zu 50 % der vereinbarten Vergütung für den betreffenden Tag in Rechnung zu stellen, soweit dadurch tatsächlich reservierte Arbeitszeit, Vorbereitung oder ein entsprechender Ausfall entstanden ist.

Bei einer Absage oder Verschiebung weniger als 48 Stunden vor Beginn der Ganztagesleistung ist ISCES berechtigt, bis zu 100 % der vereinbarten Vergütung für den betreffenden Tag in Rechnung zu stellen, soweit die reservierte Zeit nicht anderweitig eingesetzt werden kann.

Bereits angefallene oder nicht mehr stornierbare Kosten Dritter, insbesondere Reise-, Transport-, Ticket-, Reservations-, Übersetzungs-, Behörden- oder sonstige externe Kosten, sind unabhängig vom Zeitpunkt der Absage oder Verschiebung vom Kunden zu tragen, sofern sie im Zusammenhang mit dem Mandat entstanden sind.

Kann ein Termin aufgrund von Umständen, die weder der Kunde noch ISCES zu vertreten haben, insbesondere aufgrund kurzfristiger Änderungen oder Absagen durch Behörden, Vermieter, Makler, Schulen oder andere beteiligte Dritte, nicht wie vorgesehen stattfinden, bemüht sich ISCES um eine angemessene Ersatzlösung. Bereits erbrachter Vorbereitungsaufwand und tatsächlich entstandene Kosten können dem Kunden weiterhin verrechnet werden.

Kann ISCES einen vereinbarten Termin aus eigenen Gründen nicht durchführen, wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin angeboten. Bereits bezahlte Leistungen, die nicht nachgeholt werden können, werden zurückerstattet.

Zwingende gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben vorbehalten.

8. Preise, Zahlung und Rechnungsstellung

Die Preise für die jeweiligen Dienstleistungen ergeben sich aus der Website, der Buchungsplattform, dem individuellen Angebot oder der Auftragsbestätigung.

Online gebuchte Beratungssitzungen sind grundsätzlich bei der Buchung im Voraus zu bezahlen.

Für individuell vereinbarte Mandate gelten die im jeweiligen Angebot oder in der Auftragsbestätigung festgelegten Zahlungsbedingungen und Zahlungspläne.

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Allfällige Drittanbietergebühren, Behördenkosten, Reise- und Auslagen sowie andere externe Kosten sind nicht im Honorar von ISCES enthalten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

9. Packages, Kontingente und laufende Mandate

Bei Packages, Kontingenten oder länger laufenden Mandaten ergibt sich der konkrete Leistungsumfang aus der jeweiligen Offerte oder Dienstleistungsvereinbarung. Leistungen ausserhalb des vereinbarten Umfangs werden nur nach separater Vereinbarung erbracht und können zusätzlich verrechnet werden.

Nicht bezogene Leistungen können nur innerhalb der in der jeweiligen Offerte oder Dienstleistungsvereinbarung festgelegten Gültigkeitsdauer in Anspruch genommen werden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Bei vorzeitiger Beendigung eines laufenden Mandats bleiben bereits erbrachte Leistungen, verbindlich reservierte Kapazitäten sowie bereits entstandene oder nicht stornierbare Drittaufwendungen geschuldet. Bereits geleistete Vorauszahlungen werden mit den bis zur Beendigung angefallenen Honoraren und Kosten verrechnet.

10. Rückerstattungen

Bereits vollständig erbrachte Dienstleistungen werden grundsätzlich nicht zurückerstattet. Für noch nicht erbrachte Leistungen richtet sich eine allfällige Rückerstattung nach der vereinbarten Leistung, den Stornierungsbedingungen, bereits angefallenen Aufwendungen und zwingendem Recht.

Drittgebühren, Gebühren von Behörden sowie Kosten externer Dienstleister sind nur erstattungsfähig, soweit der betreffende Drittanbieter eine Rückerstattung tatsächlich gewährt.

11. Drittanbieter, Empfehlungen und Vermittlungen

ISCES kann im Rahmen eines Mandats externe Dienstleister oder Fachpersonen empfehlen, Kontakte herstellen oder Leistungen koordinieren. Dazu können beispielsweise Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Immobilienmakler, Übersetzer, Umzugsunternehmen, Versicherungs-, Finanz- und Vermögensberater, Handwerker, Vertreter von Schulen oder Bildungseinrichtungen sowie andere spezialisierte Anbieter gehören.

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, kommt der Vertrag über die jeweilige Drittleistung direkt zwischen der Kundin bzw. dem Kunden und dem Drittanbieter zustande. ISCES ist nicht Vertragspartei und übernimmt, soweit gesetzlich zulässig, keine Gewähr für Verfügbarkeit, Preis, Qualität oder Ergebnis der Drittleistung.

ISCES wählt empfohlene Partner nach bestem Wissen und mit angemessener Sorgfalt aus. Eine Empfehlung stellt jedoch keine Garantie für die Leistung des jeweiligen Drittanbieters dar.

Allfällige Provisions-, Referral- oder Kooperationsmodelle werden transparent offengelegt, soweit dies rechtlich erforderlich oder für die Beurteilung der Unabhängigkeit einer Empfehlung relevant ist.

12. Auslagen, Reisekosten und Drittgebühren

Behördengebühren, Übersetzungen, Beglaubigungen, Porto, Kurierkosten, externe Fachleistungen und andere Drittgebühren sind nicht im Honorar von ISCES enthalten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Bei persönlicher Begleitung oder Vor-Ort-Leistungen können zusätzlich Reise- und Auslagenkosten anfallen.

Soweit möglich, informiert ISCES vorab über erhebliche vorhersehbare Dritt- oder Auslagenkosten. Nicht vorhersehbare oder direkt von Dritten erhobene Gebühren können davon ausgenommen sein.

13. Vollmachten und Handeln gegenüber Behörden/Dritten

Soweit ISCES im Namen einer Kundin bzw. eines Kunden mit Behörden, Vermietern, Schulen, Versicherungen, Banken, Postdienstleistern oder anderen Stellen kommunizieren, Unterlagen einreichen oder administrative Handlungen vornehmen soll, kann eine schriftliche Vollmacht oder eine andere ausdrückliche Ermächtigung verlangt werden.

Dies gilt insbesondere auch für Dienstleistungen im Bereich Mail Handling, soweit für die Entgegennahme, Weiterleitung oder Bearbeitung von Postsendungen, insbesondere eingeschriebenen Sendungen, eine entsprechende Vollmacht erforderlich ist.

ISCES handelt nur innerhalb des erteilten Auftrags und der erteilten Vollmacht. Rechtlich bindende Erklärungen, Vertragsunterzeichnungen oder Entscheidungen für die Kundin bzw. den Kunden werden nur vorgenommen, wenn dies ausdrücklich vereinbart und rechtlich zulässig ist.

Art und Umfang einer für einzelne Dienstleistungen erforderlichen Vollmacht können in der jeweiligen Dienstleistungsvereinbarung oder in einer separaten Vollmacht näher geregelt werden

14. Vertraulichkeit und Datenschutz

ISCES behandelt im Rahmen der Leistungserbringung erhaltene nicht öffentliche Informationen und Unterlagen vertraulich und verwendet sie grundsätzlich nur zur Durchführung des jeweiligen Auftrags sowie für gesetzlich zulässige administrative Zwecke.

Soweit dies zur Leistungserbringung erforderlich ist, dürfen relevante Informationen an beteiligte Behörden, Vermieter, Schulen, externe Dienstleister, Fachpersonen oder andere Stellen übermittelt werden. Eine solche Weitergabe erfolgt nur im für den jeweiligen Zweck erforderlichen Umfang und unter Beachtung der anwendbaren Datenschutzbestimmungen.

Die Bearbeitung personenbezogener Daten richtet sich ergänzend nach der jeweils gültigen Datenschutzerklärung von ISCES. Die Datenschutzerklärung ist kein Ersatz für diese AGB und regelt insbesondere Art, Zweck und Umfang der Datenbearbeitung sowie eingesetzte Dienstleister und mögliche Datenübermittlungen.

15. Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte

Von ISCES bereitgestellte oder entwickelte Konzepte, Checklisten, Vorlagen, Guides, Reports, Präsentationen, Texte, Grafiken, Videos, Audioinhalte, digitale Unterlagen, Schulungs- und Kursmaterialien, Masterclasses, Buchinhalte, Datenbanken, Methoden und sonstige Materialien bleiben – soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart – geistiges Eigentum von ISCES bzw. der jeweiligen Rechteinhaber.

Kundinnen und Kunden erhalten ausschliesslich das im Rahmen der jeweiligen Buchung, Offerte oder Dienstleistungsvereinbarung eingeräumte Nutzungsrecht. Sofern nichts anderes vereinbart ist, handelt es sich um ein einfaches, nicht ausschliessliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht für den eigenen persönlichen Gebrauch oder – bei Unternehmenskunden – für den vereinbarten internen geschäftlichen Zweck.

Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ISCES dürfen Materialien insbesondere nicht vollständig oder auszugsweise vervielfältigt, veröffentlicht, öffentlich zugänglich gemacht, weiterverkauft, unterlizenziert, systematisch an Dritte weitergegeben oder für eigene kommerzielle Angebote, Schulungen, Beratungsleistungen oder sonstige Produkte verwendet werden.

Der Erwerb eines digitalen Produkts, Guides, einer Masterclass, eines Kurses oder vergleichbarer Inhalte überträgt keine Urheber-, Eigentums- oder sonstigen Immaterialgüterrechte. Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, ist die Nutzung auf die jeweilige Kundin bzw. den jeweiligen Kunden beschränkt.

Bei Unternehmenskunden kann ISCES gesonderte Nutzungs- oder Lizenzrechte für mehrere Mitarbeitende, Teams oder Organisationseinheiten einräumen. Umfang, Dauer, Anzahl berechtigter Nutzerinnen und Nutzer sowie allfällige weitere Nutzungsbedingungen ergeben sich in diesem Fall aus der jeweiligen Offerte, Lizenzvereinbarung oder Dienstleistungsvereinbarung.

Zugangsdaten zu digitalen Produkten, Kursen, Masterclasses oder geschützten Bereichen dürfen nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben werden.

Soweit Materialien Inhalte oder Bestandteile Dritter enthalten, bleiben die entsprechenden Rechte der jeweiligen Rechteinhaber vorbehalten.

16. Haftung

ISCES erbringt die vereinbarten Leistungen mit angemessener Sorgfalt.

ISCES haftet nicht für Verzögerungen, Nachteile oder Schäden, die auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben der Kundin bzw. des Kunden, verspäteter Mitwirkung, Entscheidungen oder Handlungen von Behörden oder anderen Dritten, Änderungen gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben, Leistungen unabhängiger Drittanbieter oder auf sonstige Umstände ausserhalb des zumutbaren Einflussbereichs von ISCES zurückzuführen sind, soweit ISCES diese Umstände nicht zu vertreten hat.

Für Entscheidungen und Ergebnisse, die ausserhalb des Einflussbereichs von ISCES liegen, insbesondere im Zusammenhang mit Bewilligungen, Einbürgerungen, Immobilien, Schulen, Behörden oder externen Dienstleistern, kann keine Garantie übernommen werden.

Treten aussergewöhnliche Umstände ein, die eine Leistungserbringung wesentlich erschweren oder vorübergehend unmöglich machen, bemüht sich ISCES nach Möglichkeit um eine angemessene Ersatzlösung oder alternative Vorgehensweise.

Im Übrigen richtet sich die Haftung von ISCES nach den zwingenden Bestimmungen des Schweizer Rechts.

17. Vertragsdauer und Kündigung

Einzelne Sessions enden grundsätzlich mit vollständiger Erbringung der gebuchten Leistung.

Für individuelle Relocation-Pakete und laufende Mandate gilt, sofern in der jeweiligen Offerte oder Dienstleistungsvereinbarung nichts anderes geregelt ist, eine Kündigungsfrist von 14 Tagen.

Für Corporate-Rahmenverträge gilt, sofern nichts anderes vereinbart ist, eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.

Bis zum Beendigungszeitpunkt erbrachte Leistungen, bereits angefallener Vorbereitungsaufwand, verbindlich reservierte Kapazitäten sowie bereits ausgelöste oder nicht stornierbare Drittleistungen und Kosten bleiben geschuldet. Bereits geleistete Vorauszahlungen werden mit den bis zur Beendigung angefallenen Honoraren und Kosten verrechnet.

ISCES kann ein Mandat insbesondere bei Zahlungsverzug, erheblicher Verletzung von Mitwirkungspflichten, rechtswidrigen Anweisungen, unzumutbarem Verhalten oder nachhaltigem Vertrauensverlust aussetzen oder beenden.

Zwingende gesetzliche Kündigungsrechte bleiben vorbehalten.

19. Änderungen der AGB

ISCES kann diese AGB für zukünftige Verträge jederzeit anpassen. Massgebend ist grundsätzlich diejenige Fassung, die bei Abschluss des jeweiligen Vertrags gültig war.

Änderungen laufender Verträge gelten nur, wenn sie mit der Kundin bzw. dem Kunden vereinbart wurden oder wenn eine Änderung aus zwingenden rechtlichen Gründen erforderlich ist und die betroffene Person darüber angemessen informiert wird.

20. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Normen, soweit zwingendes Recht nichts anderes vorsieht.

Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis sind, soweit gesetzlich zulässig, die zuständigen Gerichte am Sitz der ISC Executive Services GmbH zuständig. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände, insbesondere zugunsten von Konsumentinnen und Konsumenten, bleiben vorbehalten.

21. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die anwendbaren gesetzlichen Regelungen

22. Kontakt

Bei Fragen zu diesen AGB oder zu einer gebuchten Dienstleistung kann ISCES kontaktiert werden unter:

ISC Executive Services GmbH (ISCES)
Jacob Burckhardtstrasse 20
Basel, Schweiz
E-Mail: info@isces.com
Website: www.isces.com

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